Machbarkeits- und Planungshilfen

Worum geht es?

Mit dem politischen Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für die Windenergie zu erarbeiten und in einem Flächennutzungsplan umzusetzen, wird üblicherweise der Außenbereich untersucht. Darüber hinausgehende Potentiale bleiben unentdeckt. Die Untersuchung dieser weiteren Potentiale kann wesentlich dazu beitragen, den Grundsatz laut Rechtsprechung: ‚die Kommune soll der Windenergie substanziell Raum einräumen‘ zu unterstützen.

Gewerbe- und Industrieflächen (Industriebrachen), Flächen für die Ver- und Entsorgung

Beispielsweise die Flächenpotentialanalyse für ‚das Ruhrgebiet‘, erstellt vom Regionalverband Ruhr 2011 /2012 (RVR) hat Industriebrachen und Haldenstandorte mit untersucht und nennenswerte Potentiale entdeckt.

In zahlreichen Industrie- und Gewerbegebieten finden sich seit Jahren Windenergieanlagen. Kommunale Versorger betreiben auf Ver- und Entsorgungsflächen Windenergieanlagen. In diesem Zusammenhang sind städtische Flächen interessant, die das Potential zur Errichtung eigener WEA haben oder zumindest zu Pachteinnahmen führen.

Umwandlung zum Innenbereich

Wie von Herrn Prof. Söfker (Jurist Planungsrecht) ausgeführt, ist es ebenfalls denkbar, beispielsweise ein Industriegebiet um eine zusätzliche Fläche zu erweitern mit der Zweckbestimmung Windenergie (Umwandlung zum beplanten Innenbereich). Diese Methode bietet sich insbesondere dann an, wenn Unternehmer eines Gewerbe- / Industriegebietes an der Errichtung einer Windenergieanlage interessiert sind. Dieses Interesse kann aber auch von der Kommune selbst angeregt werden, um energieintensive Betriebe zu motivieren.

Bei unseren Untersuchungen für einen Landkreis in NRW hat man sich darauf verständigt, in gewünschte Eignungsbereiche (ermittelt über Flächenpotentialanalyse) grundsätzlich Bebauungspläne zu legen. Damit wird ebenfalls Innenbereich geschaffen, sodass sich mit dieser Positivausweisung eine Diskussion in der Außendarstellung erübrigt. Hierzu beraten wir Sie gerne.