Umweltprüfung / Umweltverträglichkeitsprüfung

Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Gemäß UVPG ist ab 3 bis 19 Windenergieanlagen je nach Größe des Vorhabens entweder eine allgemeine oder eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Wir erstellen für Ihr Projekt eine Vorprüfung des Einzelfalls als Grundlage für die behördliche Entscheidung, ob eine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Bericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gemäß UVPG stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen fest, ob für ein Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Ein Vorhaben ist u.a. dann UVP-pflichtig, wenn dies aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls entschieden wurde oder wenn ein Windpark aus zwanzig oder mehr Windenergieanlagen besteht.

Wir erarbeiten UVP-Berichte einschließlich der erforderlichen Teilgutachten wie z. B. Immissionsprognosen, Avifauna- und Fledermauskartierungen, Untersuchungen zum Landschaftsbild inkl. Fotomontagen. Der Bericht dient der Zusammenfassung der Angaben, die der zuständigen Behörde eine begründete Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens ermöglichen sollen. Der Bericht soll zudem Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Vorhabens betroffen sein können.

Umweltprüfung / Umweltberichte

Im Rahmen der Aufstellung kommunaler Bauleitpläne hat der Plangeber dem jeweiligen Planentwurf eine Begründung gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beizufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung, in welchem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

Wir bieten Umweltberichte für verschiedene bauleitplanerische Fragestellungen an, wie z.B. die Ausweisung von Windenergie-Konzentrationszonen, die Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder sonstige kommunale Baugebiete.