Artenschutzrechtliche / Ökologische Vorprüfung (ASP Stufe I)
Für die z. B. durch eine Flächenpotentialanalyse ermittelten oder für ein konkretes Projekt in Frage kommenden Flächen empfiehlt sich eine ökologische Ersteinschätzung. Hierzu werden die Bereiche, die für das Projekt von Interesse sind, auf mögliche Auswirkungen des Vorhabens inbesondere mit Blick auf den Artenschutz vorab untersucht. Im Rahmen von Windenergieplanungen sind hier vor allem die Tiergruppen Vögel und Fledermäuse von Belang.
Die Untersuchung umfasst neben der Interpretation vorhandenen Datenmaterials (z.B. Infosysteme, Naturschutzbehörde) auch Vor-Ort-Begehungen.
Die Untersuchungstiefe deckt alle wesentlichen Arbeitsschritte auf dem Niveau einer Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) gemäß “Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen” ab.
Ökologische Baubegleitung / Umweltbaubegleitung
Bei Baumaßnahmen im Außenbereich kann es zu artenschutzrechtlichen Konflikten im Rahmen der Baustelleinrichtung, der infrastrukturellen Anbindung oder durch den Baubetrieb selber kommen. Nicht immer gehen Zeit- und Ressourcenplanung und Artenschutz Hand-in-Hand, so dass es zu unvorhergesehenen naturschutzrechtlichen Konflikten im Bauablauf kommen kann. Wir bieten Ihnen umfangreiche Leistungen im Rahmen einer ökologischen, bzw. Umweltbaubegleitung an, maßgeschneidert für die jeweilige Aufgabenstellung.
Monitoring
Vor oder nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage ist die Kontrolle artenschutzrechtlicher Maßnahmen oder Auflagen erforderlich? Im Rahmen unserer Tätigkeiten bieten wir Ihnen die Dokumentation und Nachweisführung verschiedenster Maßnahmenkonzepte (Dokumentation Anlage von CEF-Maßnahmen oder dauerhaften Ausgleichsflächen, Durchführungsnachweise von Betriebsauflagen (Abschaltungen)) – zeitnah und unkompliziert.