Bei einem relativ geringen Abstand einer Windenergieanlage zu einem Wohngebäude kann es zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen (gemäß OVG-Urteil Münster). Aufgrund der zunehmenden Anlagenhöhe spielt das Thema ‚bedrängende Wirkung‘ bei der Standortermittlung eine immer wichtigere Rolle. Auch für das Genehmigungsverfahren werden entsprechende Untersuchungen immer häufiger gefordert.
In unserer Untersuchung werden zu den geplanten WEA verschiedene Aspekte bearbeitet, um den zuständigen Genehmigungsbehörde die Beurteilung zu erleichtern.