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Herzlichen Dank an Dr. Rüdiger Böngeler

Zum 1. Juli 2025 verabschiedet sich Rüdiger nun als Gesellschafter und Geschäftsführer – wir freuen uns, dass er uns als Experte erhalten bleibt und mit seinem langjährigen Fachwissen weiter begleiten wird.

Rüdiger Böngeler (Diplom Physiker) hat die enveco GmbH mit gegründet und als Gesellschafter und Geschäftsführer fast 25 Jahre lang geprägt. Rüdiger war ein äußerst angenehmer Chef und Arbeitskollege. Seine Aufgeschlossenheit und Zugewandtheit hat die kollegiale Atmosphäre bei enveco erheblich mitgeprägt. Wir schätzen seinen Humor und sein Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zusammen mit den beiden anderen Gesellschaftern Thomas Allgeier und Daniel Christen ist es ihm erfolgreich gelungen, am Puls der Zeit zu bleiben, Kunden kompetent zu betreuen und das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

Für all das, lieber Rüdiger, möchten wir uns ganz herzlich bei dir bedanken!

Wir freuen uns, dass du uns als Kollege erhalten bleibst und nun mehr Zeit haben wirst, dich deinen vielseitigen Interessen neben der Windenergie zu widmen.

Ab dem 1. Juli wird Jens Elmer 3. Gesellschafter und Geschäftsführer bei der enveco GmbH. Jens arbeitet seit vielen Jahren mit der enveco GmbH zusammen und ist seit 2023 bei uns angestellt. Er ist Diplom-Landschaftsökologe und systemischer Berater. Seit 30 Jahren streift er als begeisterter Botaniker und Ornithologe durch die Landschaft und betreut bei uns den Bereich Kartierungen und Artenschutzgutachten. Jens hat vorher im Bereich nachhaltige Geldanlage gearbeitet, war Netzwerkkoordinator in der Entwicklungspolitik und ist seit Langem nebenberuflich als freiberuflicher Ökologe tätig.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit Jens einen kompetenten Nachfolger für Rüdiger gefunden haben.

01.07.2025
weihnachtsfeier2024
weihnachtsfeier2024

2024 Weihnachtsfeier

04.12.2024
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Bundestag beschließt BImSchG-Novelle

Der Bundestag hat am 06. Juni 2024 das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ (BImSchG-Novelle) in der Form der Ausschussempfehlungen vom 05. Juni 2024 beschlossen.

U.a. zum Repowering: § 16b Abs. 1 bis 6 und Abs. 10 BImSchG enthalten wichtige Änderungen zum Repowering. Der Anwendungsbereich wurde von 2H auf 5H, d. h. auf die 5-fache Gesamthöhe der Neuanlage, erhöht. Die Schallwerte sind absolut, also ohne Rundung, zu betrachten. Bei fehlender Betreiberidentität zwischen Bestands- und Neuanlage reicht die Einverständniserklärung des Altbetreibers zum Zeitpunkt der Genehmigung. Repowering-Vorhaben werden hiermit erleichtert.

Weiteres unter:
www.bdew.de/energie/bundestag-beschließt-bimschg-novelle/

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, diese ist für den 5. Juli 2024 geplant.

06.06.2024 · mehr
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neuer Leitafden des Arten- und Habitatschutzes

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat am 12. April 2024 den „Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen – Modul A: Genehmigungen außerhalb planerisch gesicherter Flächen/Gebiete –“ herausgegeben.

12.04.2024
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Verlängerung der Notfallverordnung

Der Rat der EU-Energieminister*innen hat die Verlängerung der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) beschlossen.

Sie wird um 12 Monate bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Die Bestimmungen in der Notfallverordnung gelten nun unmittelbar.

Damit wurde für eine rechtliche Klarheit und Sicherheit für die nächsten Monate gesorgt.

20.12.2023
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Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG

Das ‚Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen‘ wurde am wurde Mitte Dezember 2023 verabschiedet. Es bildet die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen. Dadurch soll die Akzeptanz der Windenergie gesteigert und der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden.

15.12.2023
Weihnachtsfeier 2023

2023 Weihnachtsfeier

12.12.2023
2023 Ausflug nach Hamburg

2023 Ausflug nach Hamburg

15.06.2023

2022 Sommerfeier

07.09.2022
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Neue Regelungen zur Windenergie

Gemäß § 2 EEG liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

29.07.2022