Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG
Das ‚Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen‘ wurde am wurde Mitte Dezember 2023 verabschiedet. Es bildet die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Standortgemeinden am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen. Dadurch soll die Akzeptanz der Windenergie gesteigert und der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden.